AGBs / Betreuungsvereinbarung
1. Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit im Wochenbett
- Es besteht die Möglichkeit, die kostenlose Hebammen-Info-Stunde zu besuchen.
- Meine Telefonzeiten sind vormittags von 08:30 bis 12.00 Uhr und nachmittags von 16.00 bis 17.00 Uhr. Wenn ich nicht erreichbar bin rufe ich ehest möglich zurück.
- Gerne können Sie mir Bilder oder Kurznachrichten senden.
- Schriftlich bin ich über E-Mail, Signal (Bilder) oder SMS erreichbar.
- Eine Zusammenarbeit im Wochenbett gehe ich bei Buchung von einem der 4 nachstehenden Paketen ein. Die genaue Erklärung dazu entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Zusammenarbeit. Bitte kreuzen Sie Ihr Wunschpaket an.
Paket 1: "Gemeinschaft" - ideal für Kontaktfreudige
Paket 2: "Individuell" - ideal für Individualistinnen
Paket 3: "Professionell" - ideal für gerne Rundum-Versorgte
Paket 4: "Nächste Runde" - ideal für Zweit- und Mehrgebärende
- Bei der Zusammenarbeit im Wochenbett bitte ich um Bekanntgabe der Geburt Ihres Kindes per Kurznachricht. Wenn ich den Entlassungstag erfahre (dies erfährt man meist einen Tag vor der Entlassung), kann ich Terminvorschläge für Hausbesuche machen.
- Meine Visiten starte ich um 08.30 Uhr bei meinen Klientinnen. An Wochenenden und Feiertagen kann dies nach Absprache variieren.
- Am Ende der Betreuungszeit erhalten Sie eine Endabrechnung. Diese kann bei der Krankenkasse vorgelegt werden.
2. Absageregelungen
- Wenn Sie verhindert sind bitte ich um Absage eines vereinbarten Praxistermins bis 24 Stunden vor dem Termin. Bleiben Sie unentschuldigt fern, wird der Termin zum aktuellen Tarif in Rechnung gestellt, da dieser so kurzfristig nicht neu vergeben werden kann.
- Kann eine vereinbarte Wochenbett Visite bei Ihnen zu Hause ohne vorherige Absage bis 6 Stunden vor dem Termin nicht stattfinden, wird diese zum aktuellen Tarif in Rechnung gestellt.
- Ich bitte um telefonische Terminabsage.
- Die Visiten im Wochenbett nach gewähltem Package sind obligat.
3. Kursbuchungen
- Bei einer Abmeldung von einem gebuchten Kurs bis 4 Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% der Kurskosten verrechnet.
- Bei einer Abmeldung innerhalb von 4 Wochen vor Kursbeginn werden 50 % der Kurskosten in Rechnung gestellt.
- Bei einer Abmeldung ab einer Woche vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen werden 100% der Kurskosten verrechnet.
- Sollte ein Kurs aufgrund einer krankheitsbedingten Verhinderung meinerseits nicht stattfinden können, wird dieser selbstverständlich zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
4. Urlaubsregelung, Vertretung
- Über fix geplante Abwesenheiten informiere ich per E-Mail.
- Ich bemühe mich im Falle von Urlaub oder Krankheit eine Vertretungshebamme zu organisieren, kann dies aber nicht garantieren. In diesem Fall bin ich eingeschränkt erreichbar.
- Im Notfall erreichbar PEK Kirchdorf: Family Center 2C Geburtshilfe 050 554 67-23771, Stillambulanz 050 554 67-23757.
- Im Notfall erreichbar PEK Steyr: Gynäkologische Ambulanz / KRZ 050 554 66-23900, Stillambulanz 050 554 66-23757.
5. Rechtliches
Das Hebammengesetz ist Vertragsgrundlage in der jeweils gültigen Fassung.
6. Dokumentations-, Verschwiegenheitspflicht und Datenschutzerklärung
Hebammen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Ausübung ihres Berufes umfassend zu dokumentieren und diese Dokumentation, die auch durch elektronische Datenverarbeitung erfolgen kann, für mindestens zehn Jahre aufzubewahren (§ 9 Abs. 2 HebG).
Hebammen unterliegen außerdem der Verschwiegenheitspflicht (§ 7 Abs. 1 HebG). Mit Ihrer Unterschrift entbinden Sie mich im Vertretungsfall von meiner Schweigepflicht, um Auskünfte an vertretende Hebammen im Rahmen der DSGVO zu ermöglichen.
Im Rahmen dieses Vertrages werden Daten über Person, sozialen Status, sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. gesetzlicher Krankenversicherungsträger, Steuerberater) übermittelt. Im Falle einer Klinikeinweisung stelle ich der weiterbetreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind.
Im Rahmen bestimmter Behandlungen werden in Einzelfällen Fotos zur Dokumentation gemacht und gespeichert (z.B. Heilungsverlauf von Wunden). Mit dem Abschluss dieses Vertrages stimmen Sie der Verwendung Ihrer Daten zu diesen Zwecken zu. Gemäß Art. 13 – 15 DSGVO besteht für die Wahlhebamme die Verpflichtung eine Übersicht über die im Verfahrensverzeichnis genannten Angaben sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung zu stellen. Auf Antrag kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten erteilt werden.
7. Preise
- Einmalige Telefonpauschale zahlbar bei Vertragsabschluss: € 70,00
Die Telefonpauschale inkludiert Telefonate, Sprach- und Textnachrichten bis zu einer Stunde Arbeitsaufwand. Darüber hinaus wird zum Preis von € 90,00 pro Stunde, getaktet auf alle beginnenden 10 Minuten verrechnet. Kurze Fragen per SMS oder Signal, die mit einer Wörterzahl von 20 bis 30 Wörtern (übliche Definition von Kurznachricht) zu beantworten sind können selbstverständlich schriftlich gestellt werden. Eine fundierte Beratung über Kurznachricht ist nicht möglich und nicht in meinem Interesse. Ich bitte bei Fragen um telefonische Kontaktaufnahme. Der Arbeitsaufwand für die Erstellung einer Email bei einer konkreten Fragestellung nach Vertragsabschluss wird zum Preis von € 90,00 pro Stunde, getaktet auf alle beginnenden 10 Minuten verrechnet. - Hebammenvisite pro Einheit: € 90,00
- jede weitere angefangene halbe Einheit: € 45,00
- Sonn- und Feiertagszuschlag: € 35,00
- Kilometergeld pro gefahrene Kilometer: € 1,00
- Beratung in der Hebammenpraxis pro Einheit: € 90,00
- jede weitere angefangene halbe Einheit: € 45,00
- Materialpauschale ab einer Entlassung nach dem 2. Wochenbett Tag: € 10,00
- Materialpauschale bei einer Ambulanten Geburt: € 20,00
- Geburtsvorbereitungskurs pro Paar: € 360,00
- Rückbildungsgymnastik mit Baby: € 220,00
- Homöopathische Begleitung pro Einheit: € 90,00
- Geburtsvorbereitende Akupunktur im Gruppentermin halbe Einheit: € 45,00
- Geburtsvorbereitende Akupunktur im Einzeltermin dreiviertel Einheit: € 65,00
- Eine Einheit beträgt 60 Minuten
8. Leistungen der Krankenkassen
Ambulante Geburt: Ab der 22. SSW erforderlichenfalls auch bereits ab der 12. SSW werden für die Betreuung in der Schwangerschaft maximal zwei Hebammenbeistände bei der Anspruchsberechtigten bzw. Inanspruchnahmen in der Hebammenordination bezahlt. Darüber hinaus bezahlen die Kassen im Wochenbett täglich einen Hausbesuch vom 1. bis zum einschließlich 5. Tag nach der Geburt.
Treten zwischen dem 6. Tag und der 8. Woche nach der Geburt besondere Probleme auf (zB. Stillschwierigkeiten, jegliche Probleme mit der Brust, Nabel des Kindes, psychische Probleme, Dammverletzungen, verzögerte Rückbildung, ...), die pflegerische Maßnahmen erforderlich machen, können maximal sieben weitere Hebammenbeistände bei der Anspruchsberechtigten bzw. Inanspruchnahmen in der Hebammenordination stattfinden.
Betreuung bei stationärer Entbindung in einer Krankenanstalt: Ab der 32. SSW bis zum Ende der Schwangerschaft kann ein Hebammenbeistand bei der Anspruchsberechtigten bzw. Inanspruchnahme in der Hebammenordination erfolgen. Werden die Wöchnerin und das Kind nach der Entbindung aus der Krankenanstalt entlassen, ist ab dem darauffolgenden Tag bis einschließlich zum 5. Tag nach der Entbindung täglich maximal ein Hebammenbeistand bei der Anspruchsberechtigten möglich.
Treten zwischen dem 6. Tag und der 8. Woche nach der Geburt besondere Probleme auf (zB. Stillschwierigkeiten, jegliche Probleme mit der Brust, Nabel des Kindes, psychische Probleme, Dammverletzungen, verzögerte Rückbildung, ...), die pflegerische Maßnahmen erforderlich machen, können maximal sieben weitere Hebammenbeistände bei der Anspruchsberechtigten bzw. Inanspruchnahmen in der Hebammenordination stattfinden.
Werden die Wöchnerin und das Kind (die Kinder) im Falle einer Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder bei durchgeführter Kaiserschnittentbindung aus der Krankenanstalt entlassen, ist ab dem darauffolgenden Tag bis einschließlich zum 6. Tag nach der Entbindung täglich maximal ein Hebammenbeistand bei der Anspruchsberechtigten möglich.
Treten zwischen dem 7. Tag und der 12. Woche nach der Geburt besondere Probleme auf (zB. Stillschwierigkeiten, jegliche Probleme mit der Brust, Nabel des Kindes bzw. der Kinder, psychische Probleme, Dammverletzungen, verzögerte Wundheilung der Kaiserschnittnarbe, verzögerte Rückbildung, ...), die pflegerische Maßnahmen erforderlich machen, können maximal sieben weitere Hebammenbeistände bei der Anspruchsberechtigten bzw. Inanspruchnahmen in der Hebammenordination stattfinden.
9. Tarife der österreichischen Krankenkassen für Hebammenleistungen
- pro Hausbesuch 2026: € 52,80
- Sonn- und Feiertagszuschlag: € 5,59
- pro Inanspruchnahme in der Ordination: € 32,74
- pro gefahrener Kilometer: € 0,50
- Material für das Wochenbett im Fall einer Hausgeburt oder ambulanten Geburt: € 11,30
- Material im Falle einer Entlassung aus der Krankenanstalt nach stationärer Geburt: € 5,64
Für die unter Punkt 9 genannten Leistungen durch eine Wahlhebamme erstattet die Krankenkasse 80% der Kosten. Ich bin als Wahlhebamme tätig. So wie bei Wahlärzten fallen für Sie Kosten an, die die Krankenkassen nur zum Teil übernehmen. Wieviel Sie rückerstattet bekommen ist von Kasse zu Kasse verschieden.
Für Visiten ab 01.01.2026 gilt: Eine Visite von einer Stunde Dauer verrechne ich mit € 90,00. Die 80 % vom Kassentarif (ab 01.01.2026 € 52,80) ergeben € 42,24 die Ihnen von der Krankenkasse rückerstattet werden.
10. Stornobedingungen
Mit der Unterzeichnung dieses Behandlungsvertrages kommt eine verbindliche Zusammenarbeit zustande. Aktuell ist es marktüblich, dass sich werdende Mütter spätestens in der Zeit zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche um eine Hebammenbegleitung bemühen.
Diese Begleitung umfasst in der Regel die Schwangerschaft sowie die Wochenbettbetreuung nach der Geburt - nach einer Spontangeburt bis zu 8 Wochen, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten bzw. einem Kaiserschnitt bis zu 12 Wochen.
Da ich als Hebamme nur ein begrenztes monatliches Betreuungskontingent zur Verfügung habe, kann ich jeweils nur eine bestimmte Anzahl an Frauen bzw. Familien begleiten. Diese Planung ist notwendig, um eine verlässliche und qualitativ hochwertige Betreuung gewährleisten zu können.
Aus diesem Grund gilt folgende Regelung: Wird der abgeschlossene Behandlungsvertrag von Seiten der Frau bzw. der Familie aufgelöst oder nicht eingehalten, wird das jeweils gebuchte Betreuungspaket als Berechnungsgrundlage herangezogen und der dadurch entstandene Verdienstausfall in Rechnung gestellt.
Wenn Sie mein Angebot anspricht freue ich mich darauf, Sie während dieser besonderen Zeit als Hebamme begleiten zu dürfen. Sie gerne erstelle ich einen personalisierten Behandlungsvertrag, den Sie bitte unterschrieben an mich retournieren.
Kontakt
Meine Praxis befindet sich in Aschach und wird dir bei Terminvereinbarung bekannt gegeben.
Erreichbarkeit
Meine Telefonzeiten sind:
8:30-12:00 Uhr und 16:00-17:00 Uhr
Oder schick mir gerne ein Mail